Richtlinien


1. Ziele und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft
Oberstes Ziel ist die Förderung und Verbreitung der Rassen RN und WN. Grundlage hierbei sind die Repräsentation in der Öffentlichkeit und geeignete Maßnahmen, um interessierte Züchter zu werben. Die Eigenständigkeit der Clubs bleibt durch die Gründung einer AG unangetastet. Das Gremium der AG trifft sich bei der Frühjahrs- und Herbsttagung, um anstehende Fragen und Probleme zu erörtern, folglich wird erwartet, dass an beiden Tagungen das Gremium vollzählig anwesend ist. Bei Frühjahrs- und Herbsttagung bleibt die Leitung in den Händen der jeweiligen Veranstalter; sollte es vom Gastgeber gewünscht werden, moderiert der AG-Sprecher diese Veranstaltungen. Die Ausstellungsbestimmungen für die Vergleichsschau erstellt das Gremium der AG in Absprache mit den gastgebenden Clubs. Der Beschluss hierfür erfolgt auf der Frühjahrstagung und ist somit für alle Clubs verbindlich. Die Arbeitsgemeinschaft befolgt die Richtlinien des ZDRK unter besonderer Berücksichtigung der Tierschutzvorgaben.

2. Zusammensetzung und Aufgaben des Gremiums
2.1 AG-Sprecher
Er repräsentiert die Neuseeländer-AG nach außen und ist Ansprechpartner gegenüber dem Fachreferenten für Clubs im ZDRK bei Standardfragen. Er führt auch verantwortlich die aktuellen Geschäfte der AG, moderiert, wenn gewünscht, die beiden Jahrestagungen.
2.2 Rassesprecher für RN und WN
Einer der beiden Rassesprecher vertritt den AG-Sprecher bei seiner Abwesenheit. Bei Vergleichsschauen erstellen die Rassesprecher die Berichte über die Qualität der beiden Rassen in Absprache mit den amtierenden Preisrichtern und stellen bei der Herbsttagung ausgewählte Tiere den Züchtern vor. In der Fachpresse soll über die Vergleichsschau mit Herbsttagung ein Bericht veröffentlicht werden.
2.3 Kassierer
Er hat die Aufgabe, die Jahresbeiträge der Clubs (siehe 4.) zu verwalten und die jährlichen Einnahmen und Ausgaben festzuhalten. Die Kasse wird jährlich auf der Frühjahrstagung von 2 Revisoren des gastgebenden Clubs geprüft.

3. Wahlmodus
Alle Funktionsträger werden für 2 Jahre auf der Frühjahrstagung gewählt. Die vorgeschlagenen Personen müssen bei der Wahl anwesend sein, um sich kurz der Versammlung persönlich vorzustellen. Im Krankheitsfall einer zu wählenden Person muss eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen.

4. Mitgliedschaft in der AG
Jeder Neuseeländerclub (Hauptclub) eines Landesverbandes kann Mitglied der AG werden.  Der Jahresbeitrag beträgt 25,00 €.Die Mitglieder der Clubs sollen bevorzugt die AG-Vergleichsschau beschicken. Der Dr. Kissner- und der Hartjes-Gedächtnispreis werden aus diesen Beiträgen bezahlt.Weiterhin wird dieser Beitrag für Ehrenpreise, Ehrungen, Sterbefälle und für den Erhalt des
Geschäftsbetriebs verwendet. Der Jahresbeitrag muss bis zur Frühjahrstagung bezahlt werden, ansonsten erhält der säumige Club kein Stimmrecht. Die Zuchtfreunde aus der Schweiz zahlen keinen Beitrag, da sie auch kein Stimmrecht haben.

5. Stimmberechtigung und Stimmenzahl
Stimmberechtigt sind alle der AG angeschlossenen Clubs der Landesverbände im ZDRK, die ihren Jahresbeitrag entrichtet haben. Jeder Club hat nur eine Stimme. Sektionen haben kein Stimmrecht. Fehlt die Delegation eines Clubs, verfällt deren Stimme und ist nicht übertragbar. Das Gremium der AG hat eine Stimme. Alle Mitglieder der Clubs sind jedoch an den Tagungen teilnahme- und redeberechtigt und können sich an der Vergleichsschau beteiligen.

6. Vergleichsschau und Tagungen
Im jährlichen Turnus finden Frühjahrstagung und Vergleichsschau mit Herbsttagung statt. Die Bewerbung zur Schau ist 4 Wochen vor der Frühjahrstagung beim AG-Sprecher einzureichen, die Schau wird ausschließlich auf der Frühjahrstagung durch die Delegierten vergeben. Die Ausstellungsleitung stellt der ausrichtende Club, auch die Versammlungsleitung obliegt diesem Club. Auf Wunsch kann der AG-Sprecher die Leitung übernehmen (siehe 2.1) oder in beratender Funktion mitwirken. Die Vergleichsschau findet immer im Oktober statt, der genaue Termin muss in der Frühjahrstagung bekannt gegeben werden. Der AG-Sprecher und die Rassesprecher sind auf Wunsch bei den Veranstaltungen einzubinden. Das Protokoll über den Tagungsablauf ist vom Schriftführer des gastgebenden Clubs anzufertigen und dem AG-Sprecher zuzusenden.

7. Anträge
Die Anträge der einzelnen Clubs haben bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres an den AG-Sprecher zu erfolgen. Die Anträge können nur über die Clubvorsitzenden eingebracht werden. Zur Annahme eines Antrages reicht einfache Stimmenmehrheit.

8. Homepage der AG Neuseeländerclubs Deutschlands
Webmaster für die Homepage www.neuseelaenderclub.de ist Florian Weidemann, An der Tonkuhle 7, 34474 Diemelstadt

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